Grundsteuerreform -
Feststellungserklärung 2022
Sie sind Immobilienbesitzer und wurden vom Finanzamt aufgefordert im Zuge der Grundsteuerreform eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zum Stichtag 01.01.2022 (sog. Feststellungserklärung) abzugeben?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 die Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Ursache hierfür ist eine jahrzehnte alte Datengrundlage, die nach Auffassung der Richter zu systembedingten Ungleichbehandlungen führe. Insoweit sind nach Ablauf der Übergangsfrist bis einschließlich 2024 ab dem Jahr 2025 aktualisierte Grundsteuerwerte zu berücksichtigen.
Die Feststellungserklärungen sind in allen Bundesländern – nach derzeitigem Stand – bis zum 31.10.2022 beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Es ist keine Fristverlängerung für beratende Erklärungspflichtige geplant. Aus technischen Gründen können die Erklärungen jedoch voraussichtlich nicht vor 01.07.2022 beim Finanzamt (bspw. via ELSTER) eingereicht werden.
Da die Grundsteuer in der Verantwortung der jeweiligen Bundesländer liegt, wird es kein einheitliches Verfahren zur Ermittung des Grundsteuerwertes geben. Neben einem einheitlichen sog. Bundesmodell, welches neun von 16 Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz,Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen und Nordrhein-Westfalen) anwenden, wird der Grundsteuerwert in den restlichen Ländern wie bspw. BaWü (modifiziertes Bodenwertmodell; maßgebliche Faktoren sind die Grundstücksfläche sowie Bodenrichtwerte) oder Bayern (Flächenmodell, d.h. ausschließlich nach Grundstücks- und Gebäudefläche sowie deren Nutzung) durch andere Faktoren ermittelt werden.
Es ist geplant, dass unter der länderübergreifenden Homepage www.grundsteuerreform.de weiterführende Informationen zum jeweiligen Bundesland aufgelistet werden sollen. Die Internetseite für Grundstücke Baden-Württemberg lautet diesbezüglich www.grundsteuer-bw.de.
Das Honorar für Ihre Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes richtet sich nach der Höhe Ihres berechneten Wertes sowie in Abhängigkeit vom Zeitaufwand. Da sich individuelle große Unterschiede ergeben, kontaktieren Sie uns bitte, um Ihnen ein passendes Leistungsangebot zu unterbreiten.
Leistungen im Überblick (Auszug):
- Erstellung Ihrer Feststellungserklärung/en zum Stichtag 01.01.2022
- Antrag auf Fristverlängerung
- Beratung in Zusammenhang mit Grundstücken
- Kommunikation mit dem Finanzamt
- Prüfung von Grunsteuermessbescheiden sowie Einsprüche