Bescheinigung Online-Händler

Bescheinigung Online-Händler

Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht​

Sie sind (ausländischer) Online-Händler und verkaufen Ihre Waren auch auf Amazon Marketplace, eBay sowie anderen Plattformen?

Zur Prävention von Umsatzsteuerbetrug im Internet hat der Gesetzgeber neue umsatzsteuerliche Gesetze (§§ 22f, 25e, 27 UStG) erlassen. Hiernach benötigen Sie für Ihr E-Commerce Business seit dem 01.01.2019  eine Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) von Ihrem zuständigen Finanzamt. Sofern Sie diese Bescheinigung nicht Ihrem Plattformanbieter vorlegen, haftet dieser für von Ihnen nicht oder unzutreffend entrichtete Umsatzsteuern.  Es ist daher davon auszugehen, dass große Plattformanbieter die Geschäfte mit Händlern, welche keine Bescheinigung vorlegen, zukünftig einstellen könnten.

Gerne sind wir Ihnen behilflich und beantragen gemeinsam mit Ihnen die notwendige Bescheinigung, so dass Ihr Online-Geschäft wie gewohnt fortgesetzt werden kann und stehen für Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.